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Lehrerkollegium
 
Betreuungsbedingungen
für den Schülerclub der Albert-Schweitzer-Schule
1. Die Betreuung erfolgt hauptsächlich auf dem Schulgelände der Albert-Schweitzer-Schule als schul-ergänzende Maßnahme. Hiervon ausgenommen sind Ausflüge oder schulübergreifende Betreuungs-maßnahmen. Die Schulordnung ist zu beachten.

2. Die Betreuung wird für das laufende Schuljahr vereinbart, beginnend mit dem 01.08. bzw. 01.02. eines Jahres. Das Betreuungsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Schulhalbjahr, wenn es nicht spätestens einen Monat vor Ablauf eines Schulhalbjahres gekündigt wird.

3. Bei folgenden begründeten Fällen kann das Betreuungsverhältnis vorzeitig aufgelöst werden:
  • Wenn den Anweisungen der Betreuungskräfte zum wiederholten Male trotz schriftlicher Aufforderung nicht Folge geleistet wird.
  • Bei Zahlungsverzug mit einem Betreuungsentgelt für mehr als 30 Tage durch die Zahlungspflichtigen.

4. Bei Nichtteilnahme am Unterricht durch Krankheit oder als Folge einer Disziplinarmaßnahme erfolgt auch keine Betreuung durch den Förderverein der Albert-Schweitzer-Schule e.V. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Betreuungsbeitrages.

5. Der Betreuungsvertrag kann darüber hinaus vom Förderverein der Albert-Schweitzer-Schule gekündigt werden, wenn die Zahl der zu betreuenden Schulkinder so stark absinkt, so dass der Förderverein der Albert-Schweitzer-Schule e.V. aus wirtschaftlichen Gründen die Betreuung nicht mehr tragen kann.

6. Die dem Förderverein der Albert-Schweitzer-Schule e.V. möglicherweise durch Zahlungsverzug oder Rücklastschriften entstehenden Kosten sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.

7. Bei einer vorzeitigen Auflösung des Betreuungsverhältnisses von Seiten der Eltern ist das Betreuungsentgelt für den begonnenen Monat zu entrichten.

8. Das Betreuungsentgelt ist zu Beginn eines Monats fällig und wird per Lastschrift eingezogen.

9. Die Kündigungsfrist für Punkt 3 und 5 beträgt 6 Wochen zum Quartalsende.

10. Für während der Betreuungszeit entstehende Schäden haften die Eltern nach den Vorschriften des BGB. Für die Betreuungskräfte und die zu betreuenden Kinder wird vom Förderverein der Albert-Schweitzer-
Schule e.V. eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.

11. Die Erziehungsberechtigten erklären sich mit der Unterzeichnung der Betreuungsvereinbarung damit einverstanden, Mitteilungen und Schriftverkehr möglichst per E-Mail zu erhalten. Weitere schriftliche Mitteilungen werden dann nicht erfolgen. Ausgenommen hiervon sind der Betreuungsvertrag und die Kündigung desselben.

12. Neben diesen Bedingungen gelten die Regelungen der Satzung des Fördervereins der
Albert-Schweitzer-Schule e.V.


Anmerkungen zur Betreuungszeit im Schülerladen:

1. Die Teilnahme am Mittagessen ist verpflichtend.
2. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 10 Schulkindern.
3. Die Betreuung erfolgt an allen Schultagen, eine Ferienbetreuung wird nicht angeboten.

Albert-Schweitzer-Str. 2 . 30890 Barsinghausen . Tel: 05105 / 6 25 50 . Fax: 05105 / 515307
schulleitung@ass-goltern.de