Integrationskonzept der Albert-Schweitzer-Schule
Integrationsklassen in der Albert-Schweitzer-Schule, Großgoltern
Zum Schuljahresbeginn 2004/2005 wurde mit insgesamt 19 Kindern erstmalig eine Integrationsklasse eingerichtet. In einer der beiden Klassen des ersten Schuljahres wurden fünf Kinder mit Förderbedarf in den Bereichen geistige Entwicklung, Lernen und Sprache neben 14 Kindern ohne weiteren Förderbedarf unterrichtet.
Im folgenden Schuljahr wurden vier weitere Kinder mit dem festgestellten Förderbedarf in den Bereichen Lernen und Geistige Entwicklung eingeschult.
Die dritte Integrationsklasse wurde im Schuljahr 2007/2008 eingerichtet.
Voraussetzungen:
Für die Realisierung einer Integrationsklasse müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein und sind in der Albert-Schweitzer-Schule gegeben:
Gestaltung des Unterrichts und Fördermaßnahmen:
Integrativer Unterricht heißt, dass behinderte und nichtbehinderte Kinder in Kooperation miteinander und an gemeinsamen Inhalten, Themen und Gegenständen auf ihrem jeweiligen Entwicklungsniveau lernen und arbeiten.
Die Gestaltung des Unterrichts
Zur Absicherung der therapeutischen Versorgung der Integrationskinder wird die Zusammenarbeit mit den behandelnden Therapeuten sowie der Schulärztin und gegebenenfalls weiteren Institutionen angestrebt.
Grundlagen der Beschulung:
Im folgenden Schuljahr wurden vier weitere Kinder mit dem festgestellten Förderbedarf in den Bereichen Lernen und Geistige Entwicklung eingeschult.
Die dritte Integrationsklasse wurde im Schuljahr 2007/2008 eingerichtet.
Voraussetzungen:
Für die Realisierung einer Integrationsklasse müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein und sind in der Albert-Schweitzer-Schule gegeben:
- Die räumlichen Gegebenheiten (großer Klassenraum, weitere Räume die zusätzlich genutzt werden können, Behindertentoilette) sind ausreichend.
- Die Albert-Schweitzer-Schule bietet als verlässliche Grundschule einen stabilen Zeitrahmen für kontinuierliche Arbeit.
- Eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern ist Bestandteil des Schulprogramms.
- Der Schulträger unterstützt das Vorhaben in sächlicher Hinsicht.
- Neben der regulären Versorgung der Klasse durch die Lehrkräfte der Grundschule ist ihr eine Förderschullehrerin zugeordnet. Zusätzlich werden einzelne Kinder von einer Einzelfallhelferin betreut.
- Die Anträge zur Genehmigung von Integrationsklassen werden vom Schulelternrat sowie von Gesamtkonferenz und Schulvorstand beraten und beschlossen. Dabei spielen die jeweiligen Bedingungen eine große Rolle, damit die Integration erfolgreich sein kann.
Gestaltung des Unterrichts und Fördermaßnahmen:
Integrativer Unterricht heißt, dass behinderte und nichtbehinderte Kinder in Kooperation miteinander und an gemeinsamen Inhalten, Themen und Gegenständen auf ihrem jeweiligen Entwicklungsniveau lernen und arbeiten.
Die Gestaltung des Unterrichts
- orientiert sich in seinen Lernangeboten an den Erfahrungen, Problemen, Interessen, Motiven und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler,
- berücksichtigt das unterschiedliche individuelle Lernvermögen und Lerntempo der Kinder und
- ermutigt die Schülerinnen und Schüler zu möglichst selbständigem Lernen.
Zur Absicherung der therapeutischen Versorgung der Integrationskinder wird die Zusammenarbeit mit den behandelnden Therapeuten sowie der Schulärztin und gegebenenfalls weiteren Institutionen angestrebt.
Grundlagen der Beschulung:
- Fördervorschläge des Fördergutachtens
- Kerncurricula der Grundschule
- Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
- Berücksichtigung der individuellen Lernausgangslage



